Ab dem 1. Januar 2023 gilt auch in der Schweiz die gleiche Regelung für Drohnen wie in der EU.
Das wirft viele Fragen auf und sorgt für Unklarheiten, weshalb ich mich in diesem Blog den wichtigsten Eckpunkten und Fragen widme.
Die aktuellsten Informationen können jederzeit der Webseite des Bundesamtes für Zivile Luftfahrt (BAZL) oder des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) entnommen werden.
Piloten-Zertifikate, die vor dem 1.1.2023 in UAS.gate ausgestellt wurden, bleiben auch nach dem Inkrafttreten der europäischen Drohnenverordnung gültig.
Umstellung der Prüfung für das A2-Zertifikat:
- Bis zum 22.1.2023 kann die Prüfung für das A2-Zertifikat noch online abgelegt werden.
- Ab Februar 2023 muss die Prüfung im BAZL in Ittigen abgelegt werden.
Das BAZL prüft die Möglichkeit, mittelfristig die A2-Prüfungen dezentral anbieten und/oder auslagern.
Achtung! Personen die klassischen Modellflug im Rahmen eines Vereins oder Verbandes betreiben sind von dieser Neuregelung ausgenommen.* Wie das genau geregelt ist, kann auf der Seite des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) nachgelesen werden und wird in den kommenden Tagen noch ausführlicher beschrieben. Der “Code of Good Practice” kann hier heruntergeladen werden.
Die Prüfungen A1/A3 und A2 können bis zum 22.01.2023 (danach nur noch A1/A3), online abgelegt werden und sind kostenlos. Daher empfehlen wir jedem und jeder, wer heute oder in Zukunft, eine Drohne, fliegen möchte, sich zu registrieren und die Prüfungen zu machen. Unter den Begriff “Drohne” fallen alle unbemannten Flugobjekte ab 250g.
Sie sind noch kein Mitglied beim SMV und interessiert am Modellflug? Hier finden Sie den nächsten Modellflugverein in Ihrer Region:
* Nachtrag vom 05.01.2023 – Die andere wichtigste Änderung ist, dass in der Schweiz Wohnhafte Piloten die in der EU fliegen möchten, sich ab den 1. Januar 2023 beim BAZL (statt bisher in der EU) registrieren müssen – eine CH Registrierung wird neu von der EU anerkannt. In mehrere EU-Ländern benötigen Modellflugzeugpiloten einen Kompetenznachweis für die offene Kategorie A1/A3. Mehr Infos hier beim SMV.
Übersicht
Was für Änderungen wird es geben?
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Registrierungspflicht der Piloten und Pilotinnen
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Erlangen eines Kompetenznachweises
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Unterschiedliche Klassenmarkierungen für Drohnen
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Übergangskategorie mit schrittweise verschärfteren Restriktionen
Registrierungspflicht + Kompetenznachweis
Die wichtigste Änderung in der offenen Kategorie (Hobbydrohnen bis 25kg): Fast alle Piloten müssen sich beim BAZL registrieren.
Die einzige Ausnahme sind Piloten, die Modellflug im Rahmen eines Vereins oder Verbandes betreiben und Betreiber von Drohnen die weniger als 250g wiegen, sofern die Drohne über keine Aufnahmemöglichkeiten (Bild oder Ton) verfügt. Somit unterliegt jede Drohne mit Kamera den Registrierungspflicht, mit Ausnahme von Drohnen, welche ausschliesslich in Innenräumen geflogen werden.
Den Kompetenznachweis müssen alle Piloten von Drohnen ab 250 g absolvieren. Ob alleine der Kompetenznachweis (A1/A3) reicht oder ob auch der Fernpilotennachweis (A2) erlangt werden muss, entscheidet die Klasse der zu betreibenden Drohne. Diese Prüfungen können hier absolviert werden: https://www.uas.gate.bazl.admin.ch/
Wie lange dauert es, bis ich mein Zertifikat erlangt habe?
Die Schulung und Prüfung nehmen rund 4 Stunden in Anspruch und muss innerhalb 30 Tagen abgeschlossen werden. Für das Bestehen der Prüfung müssen 75% der Prüfungsfragen korrekt beantwortet werden.
Wie erhalte ich nach der Prüfung mein Zertifikat?
Nach absolvierter Prüfung erhalten Sie auf der Übersichtsseite Ihr erreichtes Ergebnis und das entsprechende Zertifikat im PDF-Dateiformat. Das Zertifikat wird Ihnen zudem an die von Ihnen bei der Anmeldung im Prüfungsportal angegebene E-Mail-Adresse gesandt.
Wie lange sind die Zertifikate gültig?
Die Zertifikate sind 5 Jahre gültig, danach müssen die darin erlangten Theoriekenntnisse erneuert werden. Der genaue Ablauf dieses Prozesses wird Ihnen zeitnah vor Ablauf Ihres Zertifikats mitgeteilt.
Die unterschiedlichen Klassenmarkierungen
Die Drohnenklassenmarkierung bezeugt, dass die Drohne einer bestimmten Drohnenklasse entspricht. Die Klassen werden unter anderem durch Gewicht, Gefährlichkeit und technische Funktionen definiert. Je nach Drohnenklasse sind zusätzliche Kompetenzen erforderlich oder die Einsatzgebiete eingeschränkt.
In erster Linie unterscheiden sich die verschiedenen Kategorien in der Erlaubnis, wie nah an Menschenansammlungen geflogen werden darf, weshalb für A2 ein weiterführender Nachweis absolviert werden muss.
Kategorie | Klasse | Gewicht | Schulung | Sicherheitsabstand |
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A1 | C0 | <250g | keine notwendig | nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden |
A1 | C0 C1 | <900g | Kompetenznachweis | nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden |
A2 | C2 | <4kg | Fernpilotenzeugnis | Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 30m zu unbeteiligte Personen |
A3 | C1 C3 | <25kg | Kompetenznachweis | Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 150m zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten |
Folgendes ist in den einzelnen Kategorien zu beachten
Ich fliege eine Drohne, die unter 250g wiegt, damit falle ich nach EU-Recht in die Unterkategorie offen A1.
- Kennzeichen: Meine Drohne muss über ein CE-Kennzeichen sowie die Klassenmarkierung C0 verfügen.
- Registration: Wenn ich eine Drohne fliege, die mit einer Kamera oder einem Sensor ausgestattet ist, mit denen personenbezogene Daten erfasst werden können, muss ich mich als Betreiber oder Betreiberin der Drohne auf dem Schweizer online Drohnenportal UAS.gate registrieren und die Drohne mit der Registrationsnummer (UAS-Betreibernummer) kennzeichnen. Die Registration ist kostenlos.
Ich fliege eine Drohne, die unter 900g wiegt, damit falle ich nach EU-Recht in die Unterkategorie offen A1.
- Kennzeichen: Meine Drohne muss über ein CE-Kennzeichen sowie die Klassenmarkierung C0 oder C1 verfügen. Falls ich eine Drohne ohne Klassenmarkierung fliege, gelten für mich die Regeln der Übergangskategorie.
- Registration: Ich muss ich mich als Betreiber oder Betreiberin der Drohne auf dem Schweizer online Drohnenportal UAS.gate registrieren und die Drohne mit der Registrationsnummer (UAS-Betreibernummer) kennzeichnen. Die Registration ist kostenlos.
- Zertifikat: Wenn ich in dieser Drohnenkategorie fliegen will, muss ich einen Kompetenznachweis erwerben. Dafür absolviere ich auf dem online Drohnenportal UAS.gate im Selbststudium eine Schulung und Prüfung (Multiple-Choice, 40 Fragen). Nach Bestehen der Prüfung wird das Zertifikat (Kompetenznachweis) ausgestellt. Die Schulung und Prüfung sind kostenlos.
Ich fliege eine Drohne, die unter 4kg wiegt. Damit falle ich nach EU-Recht in die Unterkategorie offen A2.
- Kennzeichen: Meine Drohne muss über ein CE-Kennzeichen sowie die Klassenmarkierung C2 verfügen. Falls ich eine Drohne ohne Klassenmarkierung fliege, gelten für mich die Regeln der Übergangskategorie.
- Registration: Ich muss mich als Betreiber der Drohne auf dem Schweizer online Drohnenportal UAS.gate registrieren und meine Drohne mit der Registrationsnummer (UAS-Betreibernummer) kennzeichnen. Die Registration ist kostenlos.
- Zertifikat: Wenn ich in dieser Drohnenkategorie fliegen will, muss ich ein Fernpilotenzeugnis erwerben. Dafür sind folgende Schritte notwendig.
- Ich erwerbe ein Kompetenznachweis gemäss Unterkategorie A1/A3
- Nach der Schulung muss beim BAZL (Mühlestrasse 2, CH-3063 Ittigen) eine theoretische Präsenzprüfung (Multiple-Choice, 30 Fragen) abgelegt werden. Prüfungstermine müssen zwingend online reserviert werden. Anmeldung zur Präsenzprüfung A2 (per Februar 2023 möglich). Bis 22.01.2023 ist diese Prüfung online absolvierbar.
- Nach Bestehen der Prüfung werden die Betriebsbedingungen in einer praktischen Schulung selbst zu Hause geübt. Diese Checkliste des BAZL gibt hierzu einen Überblick
- Die im Selbststudium erworbenen praktischen Kenntnisse werden im UAS.gate bestätigt.
Nach Bestehen der Prüfung wird das Zertifikat (Fernpilotenzeugnis) ausgestellt. Die Schulung und Prüfung sind bis auf weiteres kostenlos.
Ich fliege eine Drohne, die unter 25kg wiegt, damit falle ich nach EU-Recht in die Unterkategorie offen A3.
- Kennzeichen: Meine Drohne muss über ein CE-Kennzeichen sowie die Klassenmarkierung C2, C3 oder C4 verfügen. Falls ich eine Drohne ohne Klassenmarkierung fliege, gelten für mich die Regeln der Übergangskategorie.
- Registration: Ich muss mich als Betreiber oder Betreiberin der Drohne auf dem Schweizer online Drohnenportal UAS.gate registrieren und die Drohne mit der Registrationsnummer (UAS-Betreibernummer) kennzeichnen. Die Registration ist kostenlos.
- Zertifikat: Wenn ich in dieser Drohnenkategorie fliegen will, muss ich einen Kompetenznachweis erwerben. Dafür absolviere ich auf dem online Drohnenportal UAS.gate im Selbststudium eine Schulung und Prüfung (Multiple-Choice, 40 Fragen). Nach Bestehen der Prüfung wird das Zertifikat (Kompetenznachweis) ausgestellt. Die Schulung und Prüfung sind bis auf weiteres kostenlos.
Wenn eure Drohe keine Klassenmarkierung hat, fällt sie in die Übergangskategorie.
Drohnen ohne Klassenmarkierung, können nach den Regeln der Übergangskategorie geflogen werden, die schrittweise restriktiver werden, wie unten im Bild ersichtlich ist.
Was muss ich beachten, wenn ich mir eine neue Drohne kaufe?
- Achten Sie darauf, dass Ihre Drohne mit einer CE-Kennzeichnung markiert ist. Dies ist in der Schweiz und in der EU-Pflicht. Damit garantiert der Hersteller, dass technische Standards sowie die Einhaltung von Funk-Standards gewährleistet sind. Ausgenommen davon sind selbst gebaute Drohnen.
- Ihre neue Drohne sollte eine Klassenmarkierung haben. Dafür ist eine gültige CE-Kennzeichnung die Voraussetzung. Im Laufe des nächsten Jahres werden immer mehr Hersteller, wie zum Beispiel auch DJI, ihre Drohnen mit einer Klassenmarkierung ausstatten.
- DJI hat zusätzlich in Aussicht gestellt, dass ihre Drohnen auch nachträglich mit einer Klassenmarkierung ausgestattet werden können. Dafür muss dem Hersteller die Seriennummer gemeldet werden. Die DJI Mavic 3 Classic zum Beispiel, hat bereits die Klassenmarkierung C1
Nun sollten die meisten Fragen geklärt sein und Sie wissen was zu tun ist.
Hier nochmal der Link zum UAS-Gate : Drohnenportal UAS.gate. Auf dieser Webseite können Sie sich registrieren und die für Ihre Kategorie notwendigen Kompetenznachweise und Prüfungen ablegen.
Auf https://www.safedroneflying.aero/de/ finden Sie ebenfalls weiterführende Informationen sowie eine Prüfungsvorbereitung.
Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Fliegen und viele grossartige Momente mit Ihren regelkonformen Drohnen.
Falls Sie noch Fragen haben oder bei etwas nicht sicher sind, können Sie sich natürlich gerne bei uns melden wir werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, damit Sie bald abheben können.
Alex + Team HEBU
24 Kommentare zu „Neues Drohnengesetz ab dem 01. Januar 2023“
Hallo, guten Tag
Danke ganz herzlich für diesen tollen Einsatz betr. neuer Drohnen-Regulierung.
Alles Gute und en guete Rutsch ins 2023!
Herzlichi Grüess
Hanspeter Jenny
Vielen Dank.
Selbst gebaute Drohnen dürfen also ohne CE-Kennzeichnung – auch ab 2024 – mit dem am Gewicht entsprechendem Nachweis betrieben werden?
Ja, laut aktuellen Infos vom BAZL wird dies so gehandhabt werden. Wir werden ein Auge auf den Updates halten.
Eine europäische Gesetzeslösung macht sinn. Natürlich werden sich viele verantwortungsbewusste Drohnen-Piloten und Modelbauer ärgern, was ich zu einem gewissen Grad nachvollziehen kann.
Leider sind es immer einige wenige unbelehrbare Besserwisser die solche Gesetzesregelungen durch ihr rücksichtsloses Verhalten provozieren. Das werden auch die sein, die jetzt am lautesten schreien . . .
Super !
Danke für den Tipp
Für alle die es noch machen möchten ist jetzt noch Zeit!
Ja genau, kostet ja ausser Zeit momentan noch nichts.
Vielen Dank für die Informationen.
Wie werden die Daten der Registrierung gehandhabt resp. wer kann auf die Daten der Drohnenpiloten zugreifen?
In die Verarbeitung der Daten haben wir keine Einsicht. Da es sich beim BAZL um ein schweizerisches Bundesamt handelt, darf davon ausgegangen werden, dass personenbezogene Daten höchst seriös behandelt werden.
Hallo,
Vielen Dank für die Hilfreiche Info. Ich habe die A1/A3 Prüfung von 1 Jahr in Deutschland abgelegt da ich viel in Deutschland Drohen und Modellflugzeuge fliege. Ich habe einen Ausweis und eine Identifizierungsnummer, aber leider habe ich keine Option gefunden auf dem Schweizer Portal mich zu bestätigen das ich diese Prüfung schon gemacht habe und schon eine Identnummer habe. Wisst Ihr, wo ich das machen kann?
Besten Dank
Grüsse Pit
Hallo Pit
Das ist eine gute Frage, damit haben wir uns nicht beschäftigt, da es auf niemanden von uns zutrifft. Am besten kontaktierst du das BAZL direkt. Alle Kontaktangaben findest du hier:
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/themen/bazl_vorstellung/kontakt.html
Fliegerische Grüsse
Julia
Hallo Julia
Ich habe jetzt dem Bazel geschrieben, bin mal gespannt. Du hast geschrieben das bis am 22.1.2023 die Prüfung für das A2-Zertifikat noch online abgelegt werden kann. Weisst Du, warum die A2 Prüfung im Portal nicht angezeigt wird? Kann es sein das zuerst die A1-A3 eingetragen werden muss? (https://www.uas.gate.bazl.admin.ch)
Besten Dank für ein Feedback
Grüsse Pit
Hallo Pit
Danke für deine Nachricht. Das ist eine gute Frage, auf die Antwort des BAZL bin ich gespannt. Das Datum 22.01.2023 ist zumindest nach wie vor auf der BAZL Seite publiziert (https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/verstaendnishilfe/news.html).
Bei mir waren direkt beide Prüfungen auffindbar und “bestellbar”, also wäre es wahrscheinlich möglich gewesen, direkt ins A2 einzusteigen. Da man sich persönlich nur ein Mal registrieren kann, kann ich es nicht nochmal rekonstruieren um deine Frage mit 100%iger Sicherheit beantworten zu können.
Wenn es dir hilft, sende uns doch ein Screenshot von deiner Benutzeroberfläche im UAS Login per Whatsapp oder Mail. (https://www.hebu-shop.ch/kontakt/)
Fliegerische Grüsse
Julia
Hallo Julia
Du wist es nicht glauben was für ein Feedback ich erhalten habe. Also definitiv nichts mit EU Recht, ich muss jetzt in beiden Ländern die Prüfung ablegen und mehrere IDs auf meine Drohnen kleben, damit ich meine Flugobjekte fliegen kann. Habe mir die Unterlagen für die A1 A3 angeschaut und musste feststellen das es einige Fehler gibt. Auch die Dokumente beim BAZL sind nicht auf dem neusten Stand. Da hat jemand seine Hausaugaben nicht gemacht 🙂
Grüsse Pit
Nein, ein Übertrag ist leider nicht möglich. Entweder Sie wiederholen die Prüfung in UAS.Gate oder belassen die Registrierung und damit die Zertifikate in Deutschland. Dies ist möglich, so lange Sie keine Bewilligung vom BAZL (=Spezielle Kategorie) benötigen. Sie sollten aber nur einmal registriert sein.
Besten Dank für diese Zusammenstellung. Das ist das Uebersichtlichste, das ich zu diesem Thema gesehen habe. Ich hoffe nun, für die DJI Mavic2 Pro eine CE Kennzeichnung zu erhalten.
Ich wünsche allen es guets Nöis 2023 und gute Flüge.
Andi
Lieber Andi
Vielen Dank für die tolle Rückmeldung!
DJI hat angekündigt, dass Sie die C-Markierungen für die Klassifizierung auch rückwirkend anbieten wollen. Dies wird zu gegebener Zeit direkt über DJI möglich sein. Die CE Kennzeichnung sollte auf Ihrer Mavic2 Pro bereits angebracht sein.
Wir wünschen ebenfalls en guete Rutsch.
Fliegerische Grüsse
Julia + Team
In diesem guten Beitrag steht ganz oben – rosafarben unterlegt: “Unter den Begriff “Drohne” fallen auch alle anderen unbemannten Flugobjekte ab 250g.” Ich nenne diese Flugobjekte “Modellflugzeuge” (oder liege ich da falsch?)
Nun ist in der neusten Ausgabe AeroRevue Nr. 6 / Nov-Dez 22 auf Seite 14 unter dem Titel “Schweiz übernimmt EU-Drohnenregulierung” geschrieben: “Der Modellflug ist davon ausgenommen.”
Fällt nun der Modellfug (ohne Drohnen) unter die neue EU-Drohnenregulierung oder nicht? Kann da jemand KompetenterIn helfen?
Vielen Dank für Ihre hilfreiche Frage. Sicher ist, dass der Betrieb des klassischen Modellflugs, wie man ihn seit Jahrzehnten kennt, von den Privilegien profitiert und sich per 1.1.23 so gut wie nichts ändert. Von der neuen EU-Drohnenregulierung ausgenommen sind jedoch nur Modellflugpiloten und -pilotinnen, die Mitglied beim SMV sind oder sich in einer Erklärung verpflichten, den „Code of Good Practice“ des SMV einzuhalten (Ab 1. Januar auf ihrer Webseite verfügbar). Die abschliessende Definition, was als Modellluftfahrzeug gilt, ist beim SMV und BAZL noch in Bearbeitung. Die Definition, “Unter den Begriff “Drohne” fallen auch alle anderen unbemannten Flugobjekte ab 250g.” ist die von der EU vorgeschriebene und somit für alle übrigen Hobbypiloten gültig, die dem SMV nicht angeschlossen sind und sich dem “Code of Good Practice” nicht verpflichten wollen, können oder es schlichtweg nicht wissen.
Stand Heute sind also noch nicht alle Fragen abschliessend geklärt, wir werden die weiterführende Kommunikation des SMV und BAZL eng verfolgen, um euch stets die aktuellsten Infos bieten zu können.
Ich hoffe, Ihnen damit schonmal weitergeholfen zu haben.
Danke ganz herzlich für diese aufschlussreiche Info, Frau Achinger!
Alles Gute und en guetä Rutsch ins 2023,
liebe Grüsse
Hsp. Jenny
Danke für diesen Beitrag, sehr aufschlussreich! Wie sieht es eigentlich mit den Flugzeug “Drohnen” im Stil von TBS Caipirinha aus? Gilt da dieselbe Regelung (sprich für das Gewicht bräuchte man da ja A3) oder wird das anders gehandhabt?
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Wie die neuen Regelungen auf Nurflügler wie den TBS Caipirinha genau angewendet werden ist noch nicht zu 100% geklärt. Wir empfehlen jedem die Prüfungen zu machen, da die Hürde bis zum 22. Januar extrem tief angesetzt ist. Wir hoffen, dass auf solche Fragen bald konkrete Antworten zur Verfügung stehen.
Hallo
Ich habe eine selbstgebaute fpv drohne. Ist es möglich für diese eine Klasseneinteilung zu bekommen, da ich es ziemlich nervig finde 150m abstand zu wohngebieten zu halten.(Den Abstand in einem kleinen Dorf einzuhalten ist sehr schwoerig)
Da eine CE Zeichnung Voraussetzung für eine Klassifizierung ist, wäre der Weg über eine Zertifizierungsbehörde eventuell eine Möglichkeit, den Eigenbau zertifizieren und Klassifizieren zu lassen. Dies überschreitet jedoch unsere Kompetenzen, vielleicht kann Ihnen Dipl. Masch. Ing. HTL Bernd Stoltenberg weiterhelfen: https://www.ce-kennzeichnung.ch/
Danke Frau Achinger für diese genaue und hilfreiche Ausdeutschung der neuen Vorgaben! Dass die Prüfungen notwendig sind um auch im Ausland Modellfliegen zu dürfen ist vermutlich nur wenigen bewusst. Es erschloss sich mir auch erst nach dem Studium ihrer Ausführungen.
Freundliche Grüsse
P. Maag
Guten Tag Herr Maag
Bestem Dank für Ihre Rückmeldung. Die Regulatorien für den Flug in der EU sind nochmals anders als in der Schweiz. Diesem Thema haben wir uns noch nicht so ausführlich gewidmet.
Was sich per Anfang diesen Jahres geändert hat, ist der Weg wie man zu der Flugerlaubnis kommt. Welche Auflagen genau gelten kann hier nachgelesen werden:
https://www.modellflug.ch/DE/cont/22#:~:text=F%C3%BCr%20Modellflugpiloten%20in%20der%20EU,250gr%20mit%20Kamera)%20angebracht%20sein.
Ich hoffe, dass diese Info den zukünftigen Lesern hilft.
Freundliche Grüsse
Julia Achinger